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Voraussetzungen für die Änderung
des Anhangs in 'an der Alster'
1. Die Wakendorfer tragen die Änderung in Wakendorf an der Alster mit großer Mehrheit.
Wenn 2/3 der Wakendorfer für eine Umbenennung sind, sehen die Gemeindevertreter (Olde für die WGW und Möller für die CDU) die erforderliche Mehrheit erreicht. Diese Mehrheit rechtfertigt nicht nur die Namensänderung, sondern sie fordert von den politischen Vertretern deutlich diesen Weg einzuschlagen.
2. Den Privatpersonen und Unternehmern dürfen keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen.
Da es sich bei der Namensänderung um die Änderung des Zusatzes handelt, nicht um die Hausnummer, einen Orts-
Der Gemeinde entstehen nachweislich nur geringe Kosten für die Änderung des Namenszusatzes. Wir haben schon seit 2006 die Bestätigung für die nur gering anfallenden Kosten von Vilshofen, jetzt Vilshofen an der Donau, bestätigen lassen und aktuell auch von Stade, jetzt Hansestadt Stade, eine im Ergebnis gleichlautende Aussage erhalten: Damit hat die Initiative hierzu ausreichend den Nachweis geführt. Hintergrund: Die Aussagen der Verantwortlichen der Stadt Vilshofen waren auf dem Infoabend von WGW Gemeindevertreter Olde in ihrer Richtigkeit bezweifelt und für nicht ausreichend erklärt wurden. Dem treten wir nun mit einer gleichlautenden zweiten Aussage mit Bezug Namensänderung des Anhangs entgegen -
Sehr geehrter Herr Behrends,
nach einem kurzen Urlaub komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten.
Ich kann es kurz machen: da Stade schon im 16. Jahrhundert Hansestadt war, wurde mit der Verleihung am 02.05.2009 eigentlich es nur "wieder" offiziell gemacht.
Gegner gab es keine, Leserbriefschreiber haben sich dafür eingesetzt (anfangs "wollte" das Land Niedersachsen nicht), Kosten/Nutzen-
Übrigens: Wakendorf I oder II -
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsförderer der Hansestadt Stade